ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Teilnehmer/innen, die am Osterlauf Laupheim teilnehmen.
Zur besseren Lesbarkeit wird in der vorliegenden Arbeit auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Es wird das generische Maskulinum verwendet, wobei beide Geschlechter gleichermaßen gemeint sind.
Mit der Online-Anmeldung auf der Domain www.osterlauf.42komma2.de werden diese AGB’s akzeptiert.
- §1 Grundlegendes
(1) Veranstalter des Osterlauf Laupheim ist die ALTHO sport events GbR, Lange Straße 39/1, 88471 Laupheim
(2) Diese Teilnahmevereinbarung bildet die Grundlage für die Teilnahme am Osterlauf Laupheim.
(3) Sämtliche rechtswirksame Erklärungen eines Teilnehmers bedürfen der Textform (Email, Brief, Fax) und sind direkt an die ALTHO sport events GbR zu richten.
- §2 Teilnahme als aktiver Teilnehmer
(1) Mindestalter & andere persönliche Daten
Um aktiv teilnehmen zu dürfen, muss der Teilnehmer das in der Veranstaltungsbeschreibung angegebene Mindestalter zum Veranstaltungstermin erreicht haben. Gibt ein Teilnehmer ein falsches Alter an, unabhängig davon, ob eine Umgehung des Mindestalters damit bezweckt ist oder nicht, ist die ALTHO sport events GbR berechtigt, ihn von der Veranstaltung auszuschließen. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer das Ticket nicht selbst gebucht hat, auch in den Fällen, in denen der Teilnehmer die falsche Altersangabe nicht zu vertreten hat. Forderungen der ALTHO sport events GbR, die aus dem Erwerb eines Tickets resultieren, bleiben von einem Ausschluss aufgrund falscher Altersangaben unberührt.
Falsche oder unvollständige sonstige Angaben zur Person können nach Ermessen des Veranstalters oder von ihr damit beauftragten Personen nach Ermessen der Schwere der Falschangaben, unabhängig, ob der Teilnehmer oder ein Dritter diese Falschangaben zu vertreten hat, zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
(2) Weisungsbefugnis und Kommunikation von Verhaltensregeln
Teilnehmer sind verpflichtet, über die vom Veranstalter direkt kommunizierten Verhaltensweisen hinaus, jederzeit einen angemessenen und respektvollen Umgang untereinander, dem Personal des Veranstalters sowie etwaiger weiterer Personen, Anlagen und Einrichtungen gegenüber zu üben. Insbesondere verpflichtet sich der Teilnehmer, die aktuell geltende Corona Verordnung für den Aufentahlt im öffentlichen Bereich einzuhalten. Eine Zuwiderhandlung kann von den Ordnungsbehörden des Aufenthaltortes des Teilnehmers sanktioniert werden. Hierfür kann der Veranstalter nicht haftbar gemacht werden.
(3) Ausschluss aus medizinischem Grund
Die Teilnahme kann mit großer physischer und psychischer Anstrengung verbunden sein, was einen einwandfreien, gesundheitlichen Zustand des Teilnehmers erfordert. Der Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung zudem, dass er sich in einem einwandfreien gesundheitlichen Zustand befindet.
(4) Teilnamhe im öffentlichen Straßenverkehr als Läufer
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
(5) Werbung
Aktive und passive Werbung, bspw. in Form von Bannern, Werbezetteln, für diesen Zweck gefertigten Kleidungsstücken, Rufen, Gesängen oder „Guerilla-Aktionen“ ist Teilnehmern und Zuschauern nur mit schriftlicher Genehmigung durch den Veranstalter gestattet, eine Zuwiderhandlung kann nach Ermessen des Veranstalters oder mit dieser Aufgabe betrauter Mitarbeiter zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Etwaige daraus entstehende Forderungen, insbesondere wettbewerbsrechtlicher Natur behält sich der Veranstalter vor. Gleiches gilt für die Änderung, Verunstaltung oder sonstige Manipulation von durch die ALTHO sport events GbR genehmigter oder selbst angebrachter Werbung, insbesondere für Werbebotschaften auf den Trikots bzw. Startnummern der Teilnehmer
- §3 Besonderheiten der Teilnehmertickets & Rückzahlung des Ticketpreises
(1) Die Anmeldung erfolgt online über ein entsprechendes Formular. Anmeldungen per Telefax oder telefonischem Anruf werden nicht angenommen. Eine Sammelanmeldung ist nicht möglich, Teilnehmer müssen einzel über das Anmeldeformular online gemeldet werden. Die Anmeldung (Angebot) wird erst wirksam durch die Anmeldebestätigung (Angebotsannahme) durch den Veranstalter.
(2) Die Teilnehmertickets sind personengebunden, ein Umschreiben auf eine andere Person erfordert die Genehmigung durch den Veranstalter und kann ausschließlich online erfolgen.
(3) Eine Rückzahlung des Aktionsbeitrag bei Nichtteilnahme ist regelmäßig ausgeschlossen, auch wenn diese vorher angezeigt wurde.
(4) Fällt eine Veranstaltung ersatzlos aus, ist der Veranstalter zur Rückzahlung des Ticketpreises verpflichtet. In Fällen von höherer Gewalt (z.B. Wetter oder pandemiebedingt), behördlichen Anordnungen bzw. Faktoren, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen und die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer beeinträchtigen könnten, obliegt es dem Veranstalter, das geplante Event zu verschieben, abzusagen oder abzuändern. Der Veranstalter ist dann von Rückzahlungen und etwaigen Schadenersatzpflichten ausgenommen.
(5) Die zugeteilten Startnummern sind personengebunden und dürfen vor oder während der Veranstaltung nicht ohne ausdrückliche Genehmigung mit anderen Teilnehmern getauscht werden.
(6) Sollte der Teilnehmer sich nach der Veranstaltung in einer Ergebnisliste wieder finden wollen, so hat er dem Veranstalter seine Laufleistung per Foto zu dokumentieren und online über ein entsprechendes Formular einzureichen.
(7) Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht. Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen sind gemäß vom gesetzlichen Rücktrittsrecht ausgenommen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Das heißt, soweit die ALTHO sport events GbR Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insbesondere Teilnahmekarten für Veranstaltungen, besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Jede Bestellung von Teilnahmekarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung gemäß II. 1. durch die ALTHO sport events GbR bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
- §4 Abschlussbestimmung
Hiermit nehme ich die Teilnahmebedingung an. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als unwirksam, nichtig oder nicht durchführbar erweisen, bleiben die übrigen Vertragsbedingungen und die Wirksamkeit der Vereinbarung hiervon unberührt.
Haftungsvereinbarung für die Teilnahme am Osterlauf Laupheim
Der Osterlauf Laupheim wird veranstaltet durch die ALTHO sport events GbR, Lange Straße 39/1, 88471 Laupheim.
Hiermit bestätigt der Teilnehmer, dass ihm bekannt ist, dass die Teilnahme am Osterlauf Laupheim mit Risiken für ihre körperliche Gesundheit als auch für mitgebrachtes Eigentum verbunden ist.
- §1 Körperliche Risiken
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung ausdrücklich, dass ihm die spezifischen Gefahren einer Laufveranstaltung bekannt sind.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Teilnahme am Osterlauf Laupheim. Es obliegt dem Teilnehmer seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen und hat selbst für die einwandfreie Ausrüstung laut Reglement zu sorgen.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer, die durch Dritte verursacht werden.
Der Teilnehmer versichert körperlich in der Lage zu sein, den Osterlauf Laupheim abzuschließen bzw. bei sich abzeichnenden medizinischen Problemen umgehend den Osterlauf Laupheim selbstständig abzubrechen.
Der Teilnehmer versichert, während dem Osterlauf Laupheim einen respektvollen und auf Sicherheit bedachten Umgang mit den anderen Teilnehmern zu pflegen (sofern gegeben).
- §2 Risiken für persönliches Eigentum
Dem Teilnehmer ist bekannt, dass es im Rahmen der körperlichen Natur des Osterlauf Laupheim zu Verschmutzung, Beschädigung und Zerstörung der während des Osterlauf Laupheim am Körper getragenen Kleidung und Gegenstände kommen kann, dies gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich für Helm- und andere Kameras sowie Zeitmessgeräte (Sportuhren) und elektronische Geräte (Smartphones) sowie Schmuck.
- §3 Haftungsbeschränkung
Die ALTHO sport events GbR haftet nur für Sach- und Vermögensschäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragshauptpflicht des Veranstalters beruhen, und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen sie zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
Für Fälle von fahrlässig und nicht grob fahrlässig bedingten Personenschäden haftet die ALTHO sport events GbR maximal bis zur Höhe der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. In Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit erstreckt sich die Haftung nicht auf unvorhersehbare und atypische Folgeschäden.
Die Vergütung für medizinische Dienstleistungen an seiner Person ist, soweit sie anfällt, von dem Teilnehmer selbst zu tragen. Die Veranstalter stellen keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen. Es ist Sache des Teilnehmers, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen zu unterhalten. Unbeschadet der vorstehenden Fälle einer Schadenersatzhaftung der Veranstalter wird jede Haftung der Veranstalter für medizinische Behandlungskosten (einschließlich damit zusammenhängender Kosten, wie etwa für Transport und Betreuung) ausgeschlossen.
Die Informationen auf den Osterlauf Laupheim Webseiten (www.osterlauf.42komma2.de) werden mit großer Sorgfalt eingepflegt, dennoch kann es hier zu technischen oder persönlichen Fehlern kommen. Die auf den Osterlauf Laupheim Webseiten bereitgestellten Informationen, insbesondere hinsichtlich Termin, Standort und Inhalten des Events erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit, sämtliche daraus erwachsenen Forderungen werden ausgeschlossen.
- §4 Ausdrückliche Erklärung des Teilnehmer
Ich habe diese Erklärung vollständig gelesen, verstanden und stimme ihr zu.
Ich werde mich an die Straßenverkehrsordnung bei der Teilnahme des Osterlauf Laupheim halten und sollte ich Indikatoren für etwaige Fahrlässigkeit in Konzeption oder Durchführung des Events erkennen, den Veranstalter unverzüglich darauf hinweisen und im Zweifel meinen Start abbrechen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.
Ich bin körperlich in der Lage am Osterlauf Laupheim teilzunehmen und ich habe keine Kenntnis oder Vermutung eines Umstandes, der meine Sicherheit oder Gesundheit durch die Teilnahme am Osterlauf Laupheim in Frage stellt.
Ich verfüge über eine gültige Krankenversicherung, die die Behandlungskosten, die aus dem Osterlauf Laupheim resultieren könnten, übernimmt.
Ich stimme der Leistung von Erster Hilfe und anderen medizinischen Behandlungen im Falle einer Verletzung oder Krankheit zu (unter anderem aber nicht beschränkt auf Herz-Lungen-Wiederbelebung und Einsatz eines automatisierten externen Defibrillators) und entlaste hiermit den Veranstalter und stelle ihn von jeglicher Haftung oder von Ansprüchen, die aus solchen Behandlungen entstehen, frei.
Mir ist bewusst, dass ich den Osterlauf Laupheim zu meinem eigenen Schutz und zum Schutz anderer abbrechen kann. Die Teilnahme am Osterlauf Laupheim erfolgt freiwillig.
Bilder, Tonaufnahmen und Videos, die mich teilweise oder ganz während und im Umfeld des Osterlauf Laupheim zeigen, dürfen ohne Nennung meiner persönlichen Daten durch die ALTHO sport events GbR im Internet, Radio, Fernsehen, DVDs, Büchern etc. in einem Sport- oder Lifestyle-Kontext veröffentlicht werden, unabhängig davon, ob ein Verweis auf die ALTHO sport events GbR erfolgt oder nicht. Einer gesonderten Vergütung für diese Nutzung erfordert es nicht. Die ALTHO sport events GbR wird nie ohne explizite schriftliche Zustimmung personenbezogene Daten veröffentlichen, es sei denn sie ist im Rahmen staatlicher Anordnungen oder Gesetzen dazu verpflichtet.
- §5 Abschlussbestimmungen
Ich habe diese Haftungsvereinbarung und Risikoübernahme sorgfältig gelesen und die inhärenten Risiken der Teilnahme am Osterlauf Laupheim umfassend zur Kenntnis genommen. Hiermit erkenne ich an, dass diese Vereinbarung große Teile des Risikos auf mich überträgt. Erweisen sich Teile dieser Vereinbarung als unwirksam, nichtig oder undurchführbar, so bleibt der Rest der Bedingungen und die Wirksamkeit des Vertrages unberührt. Ich unterzeichne die Vereinbarung freiwillig und ohne irgendeinen Anreiz dafür erhalten zu haben.
Stand: 25. März 2021